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Wichtige Beachtungen bei Ihrem Umzug

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde in den Landkreis Zwickau umziehen möchten, informieren Sie sich bitte vorab, welche Mietobergrenzen für angemessenen Wohnraum zur Zeit im Landkreis Zwickau gelten und auf Ihre persönlichen Verhältnisse zutreffen.
Sie möchten selbst prüfen, ob die von Ihnen gewünschte Wohnung angemessen ist? Dann ist hier eine unverbindliche Vorabprüfung möglich.
 

Vor Abschluss eines Mietvertrages sollten Sie unbedingt eine Zusicherung zur Anerkennung der Unterkunftskosten vom Jobcenter Zwickau einholen. Das ist wichtig, da bei einem Umzug ohne erhaltene Zusicherung des Jobcenters Zwickau Ihre Unterkunftskosten nur bis zur Höhe der angemessenen Aufwendungen berücksichtigt werden können. Aufwendungen, die die Angemessenheit übersteigen, sind dann aus eigenen Mitteln von Ihnen aufzubringen.

 

Antragstellung

Nutzen Sie deshalb den Antrag auf Zusicherung unseres Jobcenters und senden Sie uns diesen zusammen mit dem konkreten Mietangebot sowie dem vollständig ausgefüllten Formular Vergleichsangebot Wohnraum zu. Der vollständige Antrag kann selbstverständlich auch persönlich während der Öffnungszeiten im Eingangsbereich unseres Jobcenters abgegeben werden.
 
Nach Eingang Ihres vollständigen Antrages erfolgt die Prüfung, inwieweit die Kosten der neuen Wohnung angemessen sind. Hierzu erhalten Sie einen Bescheid (Bewilligung oder Ablehnung der Zusicherung zur Übernahme der Unterkunftsaufwendungen).

 

Weitere Kostenübernahmen

Die Kostenübernahme der Kaution oder der Genossenschaftsanteile ist gesondert zu beantragen. Achten Sie darauf, dass eine vorherige Zusicherung hinsichtlich der Höhe und der Notwendigkeit für Ihren Umzug vorliegen muss. Bei laufendem Leistungsbezug ist die Zusicherung der Notwendigkeit vom bisherigen örtlich zuständigen kommunalen Leistungsträger/Jobcenter einzuholen.
 
Weitere Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Leistungsträger/Jobcenter übernommen werden.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass bei einem Umzug in unseren Landkreis eine Neuantragstellung auf Leistungen nach dem SGB II erforderlich ist. Die Verfahrensweise dazu finden Sie im Menüpunkt Antragstellung.