Hinweise zu Bildung und Teilhabe
Das Jobcenter Zwickau gewährt Leistungen zum Bildungs- und Teilhabepaket an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II beziehen.Neu ab 01. August 2019:
Mit Ihrem Antrag auf Bürgergeld haben Sie zugleich Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt. Ergänzend zum Neu- oder Weiterbewilligungsantrag (NA/WBA) ist die Anlage SGBII Bildung und Teilhabe einzureichen. Ansonsten müssen Sie lediglich anzeigen oder nachweisen, welche konkreten Leistungen Ihre Kinder und Jugendlichen benötigen.
Die Übernahme der Kosten für eine angemessene Lernförderung ist gesondert zu beantragen.
Welche Leistungen gibt es?
Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege, Hort
Kinder in oben genannten Einrichtungen können erhalten:
- Kosten für Ausflüge und mehrtägige Fahrten,
- Kosten für ein gemeinschaftliches Mittagessen
Schule und Berufsausbildung
Kinder und Jugendliche bis Vollendung des 25. Lebensjahres müssen eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und dürfen keine Ausbildungsvergütung erhalten. Sie haben Anspruch auf Leistungen für:- die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf in Höhe von 130 Euro jeweils zum 1. August und von 65 Euro zum 1. Februar
- die Schülerbeförderung, soweit sie nicht von Dritten übernommen wird,
- die Lernförderung, soweit die Maßnahmen angemessen sind und damit die wesentlichen Lernziele erreicht werden
- Kosten des gemeinschaftlichen Mittagessens
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Freizeit
Kinder unter 18 Jahren erhalten zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft folgende Leistungen:- pauschal 15 Euro pro Monat (zum Beispiel für Beiträge in Vereinen, Kosten für Musikunterricht oder für Freizeiten und Angebote von Jugendeinrichtungen)
Wichtig: Sie müssen die jeweilige Aktivität einmal jährlich formlos anzeigen
Formulare, Nachweise
Anträge
- zum Neuantrag (NA), Weiterbewilligungsantrag (WBA) SGB II: Anlage SGBII Bildung und Teilhabe
Anlagen
Für mehrtägige Klassenfahrten und für Ausflüge benötigen Sie die von der Schule/Kita ausgefüllte Anlage:
Anlage eintägiger Ausflug
Anlage mehrtägige Klassenfahrten
Anlage Lernförderung
Bescheinigung
Zur Einschulung Ihres Kindes und ab Vollendung des 15. Lebensjahres ist jährlich eine Schulbescheinigung einzureichen, um die Beträge für den persönlichen Schulbedarf zu erhalten.