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Vorrangige Leistungen - Wo sind diese zu beantragen bzw. geltend zu machen?


Die Gewährung von Bürgergeld nach dem SGB II ist nur möglich, wenn die Bedarfsgemeinschaft den notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig anderweitig sicherstellen kann. Das bedeutet, dass vorrangig geprüft werden muss, ob eine Antragstellung auf eine oder mehrere der nachfolgend genannten möglichen vorrangigen Sozialleistungen in Betracht kommen könnte:

Durch den Erhalt einer oder mehrerer dieser Leistungen besteht die Möglichkeit, dass eine Hilfebedürftigkeit nicht mehr gegeben ist.