Unterstützung für Jugendliche
Für Jugendliche unter 25 Jahren gibt es im Jobcenter Zwickau einen eigenen Fachbereich. Hier erhalten die Jugendlichen Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche. Wir stehen unseren jungen Kunden bei Fragen zur Gewährung von Leistungen und auch hinsichtlich eines Auszuges aus dem Elternhaus zur Seite.
Ausbildung und Arbeit
Persönliche Ansprechpartner unterstützen die Jugendlichen bei der Suche nach Arbeits- und Ausbildungsplätzen. In einer Eingliederungsvereinbarung werden gemeinsame Leistungen, Ziele und Aufgaben festgehalten.
Zusammen mit dem Berufsberater der Agentur für Arbeit unterstützt der persönliche Ansprechpartner die Jugendlichen bei der Suche nach qualifizierten Übergangsmöglichkeiten (z.B. BvB- berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) und berät über aktuelle Angebote, Dienstleistungen und finanzielle Unterstützungen.
Für die Stellensuche steht die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Dort ist es möglich, ein eigenes Profil zu erstellen und sich online zu bewerben:
Wohnraum
Für Jugendliche sieht das Gesetz vor, dass sie im Haushalt der Eltern wohnen, solange sie eigenen Wohnraum nicht selbst finanzieren können. Sollten die Jugendlichen trotzdem ausziehen, können vom Jobcenter keine Mietkosten übernommen werden. Auch die Regelleistung wird nur in Höhe von 80 % des maßgeblichen Regelsatzes gewährt.Liegen ernsthafte Probleme oder schwerwiegende soziale Gründe für einen Auszug vor, so werden diese seitens des Fachbereiches geprüft und eine Entscheidung getroffen.
Gibt es eine Zustimmung zum Auszug, muss dem Jobcenter vor Vertragsabschluss mindestens ein Mietangebot zur Prüfung auf Angemessenheit vorgelegt werden.
In der Verwaltungsvorschrift des Landkreises Zwickau über die Festsetzung der Höhe angemessener Aufwendungen für Unterkunft und Heizung finden Sie eine Übersicht über die Angemesenheitsgrenzen.