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Regelleistungen zum Bürgergeld

Der Regelbedarf deckt laufende und in unregelmäßigen bzw. in großen Abständen anfallende Bedarfe pauschal ab (z. B. Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens etc.).
 

Sozialgeld

Nicht erwerbsfähige Personen haben keinen eigenständigen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Nur wenn sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können nicht erwerbsfähige Personen einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II – das sogenannte Sozialgeld – haben. Ausgeschlossen vom Sozialgeldbezug sind Personen, die einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung haben. Personen, die Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung oder voller Erwerbsminderung auf Zeit beziehen, können allerdings Sozialgeld erhalten.

 

Höhe des Bürgergeldes

Die Höhe des Bürgergeldes wird jedes Jahr zum 1. Januar angepasst. Sofern sich hieraus Änderungen für die Höhe der bewilligten Leistungen ergeben, erfolgt die Anpassung ihrer bewilligten Leistungen automatisch. Mit einem entsprechenden Änderungsbescheid werden Sie darüber gesondert informiert.

Hier finden Sie die aktuelle Tabelle zur Höhe der Leistung.