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Formulare, Unterlagen und Informationsmaterial

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Bitte Hinweise beachten!

Die Leistungen nach dem SGB II werden auf Antrag erbracht. Wird der Antrag postalisch oder per Mail gestellt, ist das maßgebende Datum für den Beginn der Leistungsbewilligung der Tag des Post- bzw. E-Mail-Eingangs.

Kopien statt Orginale einreichen
Das Jobcenter Zwickau hat die elektronische Akte (e-Akte) eingeführt. Das heißt, Papierunterlagen, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden gescannt und elektronisch gespeichert. Danach werden sie noch 8 Wochen aufbewahrt und dann vernichtet. Falls Sie Original-Unterlagen z. Bsp. als Anlagen einreichen und diese zurück bekommen möchten, teilen Sie uns dies bitte sofort mit. Besser wäre deshalb Kopien statt Originale einzureichen.