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Information zur Datenverarbeitung

gemäß Art. 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 82 und 82a des Sozialgesetzbuches Buch X (SGB X) sowie Teil 3 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) 

Die nachfolgenden Informationen dienen der Transparenz, wie das Jobcenter Zwickau mit personen-bezogenen Daten seiner Kundinnen und Kunden (Privatpersonen und Unternehmen) umgeht.
 
Der Schutz von personenbezogenen Daten genießt einen sehr hohen Stellenwert. Deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO) und des Sozialgesetzbuches (SGB).
 

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das Jobcenter Zwickau, vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau Petra Schlüter, Horchstraße 14 in 08056 Zwickau.
 
Für die zentral von der Bundesagentur zur Verfügung gestellten IT-Verfahren, die  das Jobcenter Zwickau zur Datenverarbeitung nutzt, ist die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch den Vorstand, Regensburger Str. 104 in 90478 Nürnberg, verantwortlich.
 

2. Datenschutzbeauftragter

Den behördliche Datenschutzbeauftragte des Jobcenters Zwickau, Herrn Steffen Bauer erreichen Sie unter der Postanschrift: Horchstraße 14, 08056 Zwickau oder unter folgender E-Mail-Adresse: Jobcenter-Zwickau.Datenschutz@jobcenter-ge.de

 

3. Verarbeitungszwecke 

 3.1 Gesetzliche Aufgabenerledigung

Das Jobcenter Zwickau verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke gesetzlicher Aufgaben-erledigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) und ist dabei zur wirtschaftlichen Erbringung von Geld-, Sach- und Dienstleistungen verpflichtet. Dazu gehören beispielsweise die Beratung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Förderung und Vermittlung in Arbeit sowie die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II.
 
Darüber hinaus werden personenbezogene Daten für die Ausstellung von Bescheinigungen, Gutscheinen, bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger oder anderer Stellen, bei der Erstellung von Statistiken, zur Qualitätsüberprüfung, zur Durchführung automatisierter Datenabgleiche oder zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch verarbeitet.
 

3.2 Online-Angebot  der  Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit verarbeitet personenbezogene Daten, um das Online-Angebot auf http://www.arbeitsagentur.de/ adressatengerecht zur Verfügung stellen zu können. Darüber hinaus werden personenbeziehbare Daten bei Aufruf des Online-Portals vorübergehend gespeichert, um das Nutzungsverhalten auswerten und das Online-Angebot verbessern zu können sowie ein etwaiges missbräuchliches Verhalten nachvollziehen und ahnden zu können. Weitere Einzelheiten siehe „Datenschutzerklärung für Portalnutzer“.
 

3.3 Zweckänderung

Personenbezogene Daten dürfen nur für den Zweck zu dem sie erhoben wurden verarbeitet werden. Bei Zweckänderung ist eine vorherige erneute Information an die betroffene Person erforderlich.
 

4. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung:

Die Datenverarbeitung durch das Jobcenter Zwickau stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i.V.m. §§ 67 ff. SGB X, SGBI, SGB II, SGB III sowie auf spezialgesetzliche Regelungen.
 
Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.
 

5. Kategorien personenbezogener Daten

Insbesondere folgende Datenkategorien werden durch das Jobcenter Zwickau verarbeitet:

a) Stammdaten inklusive Kontaktdaten

Das sind beispielsweise:
Kundennummer, Bedarfsgemeinschaftsnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburts-ort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.

b) Daten zur Leistungsgewährung

Das sind beispielsweise:
Einkommens- und Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe und -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Leistungen für Bildung und Teilhabe, Daten zu Unterhaltsansprüchen/ Regress-ansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Vollstreckungsdaten.

c) Daten zur Vermittlung/Integration in Arbeit sowie Berufsberatung:

Das sind beispielsweise:
Lebenslauf, Nachweise über Abschlüsse etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Qualifikation (schulische und berufliche) Leistungsfähigkeit, Motivation, Rahmenbedingungen (Mobilität, freiwillige Angaben: familiäre Situation, finanzielle Situation, Wohnsituation), Daten auf Grundlage der Beauftragung von Dritten (z.B. Maßnahmenträger, Ärztlicher Dienst, Berufspsychologischer Service), Dokumentation der Kundenkontakte sowie Entscheidungen z.B. in Form von Beratungs- und Vermittlungsvermerken, Daten zu Stellenangeboten, Stellengesuchen und ggf. Rückmeldungen der Arbeitgeber.

d) Gesundheitsdaten

Das sind beispielsweise Daten im Rahmen von Begutachtungen oder Stellungnahmen durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit oder durch Dritte  den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den Berufspsychologischen Service der Bundesagentur für Arbeit (einschließlich Berufswahltest etc.) Zu den Gesundheitsdaten gehören auch Daten für die Betreuung im Bereich der beruflichen Rehabilitation.

e) Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

f) Forschungsdaten (Befragungsdaten) und Statistikdaten
 

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Die vorgenannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung durch das Jobcenter Zwickau an Dritte übermittelt werden. Dritte sind beispielsweise: andere Sozialleistungsträger (z.B., Krankenversicherung), Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/Bildungsträger, Vertragsärzte, Finanzämter, Zollbehörden, Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz), Gerichte, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, , Auftragsverarbeiter (z.B. Scandienstleister, IT-Dienstleister),, externe Forschungsinstitute (nur bei Forschungsanträgen, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt wurden), andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter.
 
Darüber hinaus können personenbezogene Daten an Andere weiter gegeben werden, sofern die betroffene Person eingewilligt hat.
 

7. Speicherdauer

Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienst-leistungen, Geld- und Sachleistungen nach dem SGB II besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falles.
 
Eine Beendigung des Falles liegt vor, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen.
 
Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.
 
Erfolgte eine Förderung durch den Europäischen Sozialfond, werden die Daten nach Beendigung des Falles 13 Jahre lang gespeichert, weil dies der Rechnungslegung gegenüber der EU dient und auf EU-Regelungen beruht (Art. 140 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013).
 
Ist eine Forderung des Jobcenters Zwickau (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetz-buches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren.
Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.
 
Wurden der Ärztliche Dienst oder der Berufspsychologische Service beteiligt, werden die bei diesen Fachdiensten angefallenen Daten entsprechend der jeweiligen Berufsordnung nach 10 Jahren gelöscht.
 

8. Betroffenenrechte

a) Auskunft

Jede betroffene Person hat  das Recht, vom Jobcenter Zwickau eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann auf Antrag  Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden.

b) Berichtigung/Vervollständigung

Sofern nachgewiesen wird, dass die im Jobcenter Zwickau verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt.

c) Löschung

Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden.
 
Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungs-fristen oder Rückforderungsfristen (vgl. Ausführungen zur Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.
 

9. Widerruf der Einwilligung

Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.
 

10. Beschwerderecht

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich die/den Datenschutzbeauftragten des Jobcenters oder den/die Bundesbeauftragte/n für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Graurheindorfer Straße 153 in 53117 Bonn) zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die Datenschutzgrundverordnung und gegen Vorschriften zur Verarbeitung von Sozialdaten verstößt.
 

11. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung

Wer Sozialleistungen (das sind Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Jobcenter Zwickau beantragt hat oder erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet.
 
Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen und Änderungen in den persönlichen Verhältnissen angeben muss, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können.
 
Zu den Mitwirkungspflichten zählen auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen, die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten, das persönliche Erscheinen beim zuständigen Leistungsträger sowie gegebenenfalls die Zustimmung zur Durchführung von ärztlichen oder psychologischen Untersuchungsmaßnahmen.
 
Die Mitwirkungspflichten gelten auch im Rahmen von Vermittlungsleistungen.
 
Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch. Im Falle der Nichtbeachtung können Leistungen ganz oder teilweise, versagt, entzogen oder sanktioniert werden.
 

12. Datenquellen

Das Jobcenter Zwickau kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Vertragsärzte, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein.
 
Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. dem Melderegister, Handelsregister, Grundbuchamt, in begründeten Fällen auch im Internet, sozialen Netzwerken oder Printmedien.




 

13. Automatisierte Entscheidungsfindung

Im Rahmen des Vermittlungsprozesses werden die Arbeitsplatzanforderungen mit den Kompetenzen eines Bewerbers automatisiert abgeglichen, um so eine passgenaue Vermittlung zu ermöglichen (sog. Matching). Dabei werden insbesondere folgende Kriterien herangezogen:
Arbeitszeit, Ausübungsorte, Berufe, Ausbildungsstellen, Eintrittstermin, Kenntnisse und Fertigkeiten, Sprachkenntnisse, Ausbildung, Befristung,.
 
Je höher der Übereinstimmungsgrad der Kompetenzen mit den Anforderungen des Stellenangebotes ist, desto wahrscheinlicher ist ein entsprechender Vermittlungsvorschlag.
 
 
Stand: 21.09.2023