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Häufig gestellte Fragen an das Jobcenter

Herzlich Willkommen in unserer FAQ

Sie haben Fragen rund um das Jobcenter und den angebotenen Dienstleistungen? Dann stöbern Sie gern in unserer FAQ nach Antworten.

Woher bekomme ich persönliche Zugangsdaten für die Nutzung von www.jobcenter.digital?

Die Zugangsdaten für die Nutzung von www.jobcenter.digital bestehen aus einem Benutzernamen und einem Kennwort.
 

Möchten Sie Ihre Zugangsdaten erhalten, melden sie sich bitte telefonisch bei der Hotline des Jobcenters Zwickau unter 0375/6060-0 oder senden uns eine kurze E-Mail mit der Bitte um Zusendung Ihrer Zugangsdaten für jobcenter.digital.
 

Weiterhin ist ein Anruf auch über die Telefonnummer der Bundesagentur für Arbeit unter 0800 4555500 möglich.
 

Innerhalb von 3 Werktagen werden Ihnen der Benutzername und das Kennwort auf dem Postweg nach Hause geschickt.

Wo finde ich auf der Webseite Formulare und Anträge?

Auf welchem Weg kann ich meine Unterlagen schnell im Jobcenter reinreichen?

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung, um Unterlagen auf dem schnellsten Weg bei uns einzureichen:
 

        Jobcenter Zwickau
        Horchstraße 14
        08058 Zwickau

Bitte beachten Sie, dass wir mit der elektronischen Akte arbeiten und somit ausschließlich Kopien Ihrer Unterlagen einzureichen sind.

Ich benötige eine Bestätigung über die unfreiwillige Arbeitslosigkeit. An wen muss ich mich wenden?

Die Agentur für Arbeit in Zwickau entscheidet über die Bestätigung der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit.
Unter der Rufnummer +49 375 314 2000 erreichen Sie die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit. Diese besprechen mit Ihnen die Vorgehensweise.

Wo erhalte ich Hilfe beim Ausfüllen der Antragsunterlagen?

Im Landkreis Zwickau gibt es verschiedene Beratungsstellen, die Ihnen bei der Antragstellung Unterstützung anbieten. Eine Übersicht nach Orten finden Sie hier.

Wie wirkt sich Einkommen aus Erwerbstätigkeit auf meinen Anspruch auf Bürgergeld aus?

Ihr Einkommen aus Erwerbstätigkeit wirkt sich anspruchsmindernd aus. Es werden Freibeträge gewährt. In welcher Höhe Ihr Einkommen angerechnet wird, können Sie hier (externer Anbieter) zur Orientierung selbst ermitteln. Bitte beachten Sie, das dies nur eine Vorabprüfung ohne rechtliche Bindung ist.

Ich wohne in einem Eigenheim bzw. einer Eigentumswohnung. Welche Kosten werden übernommen?

Wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bewohnen, können durch das Jobcenter Zwickau folgende Kosten als Bedarfe der Unterkunft berücksichtigt werden:

  • Schuldzinsen, sofern diese mit dem Eigenheim in Verbindung stehen
  • Erbpachtzinsen
  • Instandhaltungsaufwand (gesonderte Antragstellung erforderlich)
  • Grundsteuer
  • Wasserversorgung
  • Abwasserentsorgung einschließlich Regenwasserentsorgung
  • Müllabfuhr (Grund- und Mengengebühr)
  • Straßenreinigung
  • Grubenentleerung
  • Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Verbrauch an Brennstoffen
  • Wartungskosten der Heizanlage
  • Kosten für die Messung nach dem Bundesimissionsschutzgesetz
  • Stromkosten der Heizanlage
  • einmalige Heizkosten (z.B. Heizöl, Holz, Brikett)
Zusätzlich können bei einer Eigentumswohnung berücksichtigt werden:
  • Kosten für den Verwalter
  • Hausbeleuchtung
  • Kosten für den Aufzug
  • Hausmeisterkosten
  • Kosten für Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Kosten für die Gartenpflege
  • Kosten für die Verbrauchserfassung

Was muss ich beachten, wenn ich innerhalb des Landkreises Zwickau umziehen/ aus einem anderen Landkreis zuziehen möchte?

Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages müssen Sie die Zustimmung des Jobcenters Zwickau einholen. Hierfür reichen Sie bitte ein Mietangebot und die Begründung für die Notwendigkeit des Umzuges ein. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie hier.

Vorab können Sie hier Ihr Mietangebot selbst auf Angemessenheit prüfen. Bitte beachten Sie, das dies lediglich eine Vorabprüfung ohne rechtliche Bindung ist.

Was muss ich beachten, wenn ich außerhalb des Landkreises umziehen möchte?

Vor Abschluss eines neuen Mietvertrages ist die Zustimmung zur Angemessenheit der Bedarfe für die Unterkunft des neu zuständigen Jobcenters bzw. kommunalen Trägers einzuholen.
Anhand der neuen Postleitzahl finden Sie die zuständige Dienststelle hier.

Ich habe die Möglichkeit, bei einem Arbeitgeber ein Probearbeiten zu absolvieren. Was muss ich beachten?

Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie rechtlich abgesichert sind. Sie können mit dem Arbeitgeber einen Praktikumsvertrag abschließen und ihren zuständigen Arbeitsvermittler über das Praktikum informieren.

Alternativ können Sie von ihrem zuständigen Arbeitsvermittler für diese Maßnahme bei einem Arbeitgeber einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten und Ihre entstehenden Kosten, z.B. Fahrkosten beim Jobcenter beantragen.

Ich möchte mich beruflich weiterentwickeln und suche eine geeignete Qualifizierung. Wo kann ich mich informieren?

Aus- und Weiterbildungsangebote finden Sie auf dem Internetportal KURSNET der Bundesagentur für Arbeit. Haben Sie bereits ein konkretes Weiterbildungsangebot gefunden und möchten sich hierzu beraten lassen oder benötigen einen Bildungsgutschein? Bitte kontaktieren Sie uns unter 0375/ 6060-0 oder nutzen Sie den Postfachservice unter www.jobcenter.digital       Wir beraten Sie gern.

 

Ich habe einen privaten Arbeitsvermittler mit der Stellensuche beauftragt? Erhalte ich einen Vermittlungsgutschein?

Ihr zuständiger Arbeitsvermittler entscheidet entsprechend Ihrer persönlichen Voraussetzungen über die Ausgabe eines Vermittlungsgutscheines für die Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung. Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/aktivierungs-vermittlungsgutschein-avgs-private-arbeitsvermittlung.

Ich benötige für eine Arbeitsaufnahme einen Führerschein/einen PKW. Kann ich eine Förderung erhalten?

Im Zusammenhang mit einer konkreten Arbeitsaufnahme (Vorlage

Arbeitsvertrag bzw. verbindliche Einstellungszusage) können Ihnen die Kosten für den Erwerb des Führerscheins Klasse B bis zu 2.500,00 Euro und bei Erwerb eines erforderlichen Fahrzeuges bis zu 3.000,00 Euro bezuschusst werden.
In einem Beratungsgespräch werden ihre persönlichen Voraussetzungen geprüft.
Es handelt sich hierbei immer um eine Ermessensentscheidung. Ein Rechtsanspruch auf eine solche Förderung besteht nicht.

Bei der Förderung eines PKW ist aufgrund des privaten Nutzens in der Regel ein eigener Finanzierungsanteil i.H.v. 10% zu erbringen.