Erreichbarkeit des Jobcenters Zwickau über den E-Mail-Kanal wird ab 01.09.2026 heruntergefahren
Der Schutz und die Sicherheit personenbezogener Daten in der digitalen Kundenkommunikation haben für das Jobcenter Zwickau oberste Priorität. Aus diesem Grund schränkt das Jobcenter die unsichere E-Mailkommunikation ein und setzt auf die sicheren digitalen Zugangswege von jobcenter.digital. und Jobcenter App.
Videokommunikation, Online-Terminvergabe, Kunden-Apps: Das Jobcenter bietet den Kundinnen und Kunden zahlreiche Online-Angebote, die im Laufe der vergangenen Jahre schrittweise weiterentwickelt wurden.
Die Inhalte unverschlüsselter Mails sind vor dem Zugriff unbefugter Dritter nicht geschützt. Das ist einer der wesentlichen Gründe, weshalb der E-Mailverkehr mit den Kundinnen und Kunden eingeschränkt wird. Das Jobcenter setzt auf die Nutzung der entwickelten datensicheren Kommunikationswege der Bundesagentur für Arbeit, wie jobcenter.digital. und die Jobcenter App.
Ab dem 01.September 2026 wird das Jobcenter Zwickau die Erreichbarkeit über den E-Mailkanal für Kundinnen und Kunden (Leistungs- und Vermittlungsbereich) einstellen.
Sollten Kundinnen und Kunden weiterhin Mails an den Leistungs- und Vermittlungsbereich senden, wird diese automatisch abgewiesen und eine Information über die nicht erfolgte Zustellung versandt.
Informationen zur Nutzung der eServices finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/eservices
Homepage Jobcenter Zwickau:
https://www.jobcenterzwickau.de
Natürlich können sich die Kundinnen und Kunden wie bisher telefonisch oder postalisch an das Jobcenter Zwickau wenden. Persönliche Vorsprachen sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Jobcenter App und eService als sichere und schnelle Alternativen zur E-Mailkommunikation
Der Onlineservice über jobcenter.digital. beispielsweise bietet eine praktische Upload-Funktion an, über die Kundinnen und Kunden datenschutzkonform, schnell und sicher Bewerbungsunterlagen oder Dokumente für den Antrag auf Grundsicherungsgeld hochladen, Veränderungen mitteilen und Bescheide einsehen können.
Im Unterschied zur E-Mail lässt sich über das Online-Portal und die Jobcenter App außerdem die Identität des Kontoinhabers eines Accounts eindeutig identifizieren.
Digital eingereichte Unterlagen im Online-Portal werden teilweise bereits automatisch weiterverarbeitet. Kundenanliegen lassen sich somit viel schneller bearbeiten als die Inhalte von eingehenden Mails, die oftmals unvollständig sind und in vielen Fällen zu Nachfragen bei Kundinnen und Kunden führen. Davon profitieren auch die Beschäftigten des Jobcenters: Die gewonnene Zeit können sie für die individuelle Kundenberatung nutzen.