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25.05.2023

Auszahlung von Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus kann sich etwas verzögern

Am 01.07.2023 treten die neuen Förderleistungen Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus in Kraft. Diese Förderleistungen erhalten auch Teilnehmende an Maßnahmen, die vor dem 01.07.2023 begonnen haben und nach dem 30.06.2023 enden.
Eine Antragstellung ist weder für das Weiterbildungsgeld (150 € monatlich) noch für den Bürgergeldbonus (75 € monatlich) erforderlich, da es sich um Pflichtleistungen handelt.

Die Auszahlung beider Leistungen erfolgt monatlich rückwirkend.

Das Jobcenter Zwickau prüft in allen relevanten Vorgängen die Anspruchsvoraussetzungen von Amts wegen.
Damit wir die Ihnen zustehenden Leistungen in korrekter Höhe überweisen können, benötigen wir aufgrund der Vielzahl der zu bearbeitenden Vorgänge noch etwas Zeit.

Bitte entschuldigen Sie etwaige Verzögerungen!