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22.03.2023

Wohngeld oder Bürgergeld?

Wohngeld oder Bürgergeld?

Ist Ihr Zahlungsanspruch auf Bürgergeld lt. Bescheid vom Jobcenter im Vergleich zu Ihren monatlichen Mietkosten oder den Kosten für Ihr Wohneigentum gleich hoch oder niedriger?
➔ Dann könnte Ihr Anspruch auf Wohngeld höher sein!
Einen ersten Überblick, ob der Anspruch nach dem Wohngeld-Plus-Gesetz höher ist als die Leistungen des Jobcenters, können Sie sich selbst verschaffen. Nutzen Sie dazu diesen Wohngeldrechner

Bitte beachten Sie, dass die über den Rechner angezeigten Beträge überschlägig ermittelt sind und damit etwas abweichen können von den genau berechneten Wohngeldansprüchen der Wohngeldbehörden.

➔ Worauf müssen Sie unbedingt achten, wenn Sie Bürgergeld beziehen oder beantragt haben?

Sofern Sie zusätzlich einen Antrag auf Wohngeld stellen oder bereits gestellt haben, müssen Sie immer Ihr Jobcenter über die Beantragung und erhaltene Bescheide informieren, u. a. um Rückforderungen zu vermeiden.
Die Städte Zwickau, Glauchau, Limbach-Oberfrohna und Werdau haben eigene Wohngeldbehörden. Für alle anderen Städte und Gemeinden des Landkreises Zwickau erfolgt die Wohngeldbearbeitung im Landratsamt Zwickau.
• Stadt Zwickau – Werdauer Straße 62, Haus 4/Eingang D, 08056 Zwickau
• Stadt Limbach-Oberfrohna (mit Niederfrohna) – Rathausplatz 1, 09212 Limbach-Oberfrohna
• Stadt Werdau – Markt 10-18, 08412 Werdau
• Stadt Glauchau – Markt 1, 08371 Glauchau
• Landratsamt Zwickau – Werdauer Straße 62, Haus 1, 08056 Zwickau