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14.12.2022

Zahlung der neuen Regelsätze ab 01.01.2023 ( Bürgergeld) erfolgt automatisch

Die neuen Regelsätze ab 01.01.2023 i.R. des neuen Bürgergeldes werden automatisch an alle berechtigten Leistungsempfänger ausgezahlt – es bedarf dazu keiner erneuten Antragstellung.
Das Bürgergeld wird, genau wie bisher, auf das angegebene Konto überwiesen.
Sollte im Ausnahmefall das Bürgergeld nicht pünktlich bzw. nicht in korrekter Höhe überwiesen worden sein, werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, von persönlichen Nachfragen in den ersten Kalenderwochen 2023 abzusehen.
Aufgrund der Kürze des Gesetzgebungsverfahrens und der zeitlich verzögerten technischen Umsetzung betragen die Bearbeitungsdauern länger als üblich.
Das Jobcenter Zwickau wird jedoch alles daransetzen, das Bürgergeld zeitnah und entsprechend der neuen gesetzlichen Regelungen an alle Leistungsberechtigten auszuzahlen.