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Förderleistungen im Überblick:

Hinweis

Das Jobcenter Zwickau bietet Ihnen eine Vielzahl von Förderleistungen zur Unterstützung Ihrer beruflichen Eingliederung an.

 

Vermittlungsbudget

Wenn Sie eine Beschäftigung suchen oder beginnen, haben Sie Aufwendungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie diese gegenüber dem Jobcenter über das Vermittlungsbudget geltend machen.
Bitte beachten Sie, den Antrag zu stellen, bevor Ihnen diese Aufwendungen entstehen.
Notwendige Aufwendungen können sein:

  • Kosten für die Erstellung von Bewerbungsunterlagen
  • Fahrtkosten

Bei Fragen zu den Leistungen aus dem Vermittlungsbudget wenden Sie sich bitte an Ihren persönlichen Ansprechpartner, bei dem Sie auch die entsprechenden Anträge erhalten.

 

Maßnahme bei einem Arbeitgeber / Maßnahme bei einem Träger

Der (Wieder-)Einstieg in den Arbeitsmarkt ist nicht immer leicht. Nutzen Sie individuelle Fördermaßnahmen auf dem Weg in Ihre berufliche Zukunft.

Finden Sie in einem Praktikum heraus, ob die Tätigkeit zu Ihnen passt. Nutzen Sie die Maßnahme zur Erlangung neuer Fähigkeiten und Kenntnisse. Ein solches Training kann als Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) oder bei einem Träger (MAT) durchgeführt werden. Beides kann finanziell durch das Jobcenter gefördert werden.

Sprechen Sie mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner – er weiß, welche Maßnahme für Sie in Frage kommt.

 

Förderung der beruflichen Weiterbildung

Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung können für Sie gefördert werden, wenn die Teilnahme notwendig ist, um:

  • sie bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern,
  • eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden oder
  • einen fehlenden Berufsabschluss zu erlangen.

Wenn die persönlichen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr persönlicher Ansprechpartner einen Bildungsgutschein für individuell festgestellte Qualifizierungsbedarfe aushändigen.

Weiterbildungsgeld
Sie können ab dem 01.07.2023 Weiterbildungsgeld pauschal in Höhe von 150 Euro pro Monat bei Teilnahme an einer abschlussorientierten Weiterbildung erhalten.
 
Bürgergeldbonus
Ab dem 01.07.2023 wird der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro für jeden Monat für die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gezahlt, wenn die Maßnahme eine Mindestdauer von acht Wochen hat.
 

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!